Einreisebeschränkungen durch Corona
Aktuelle Informationen finden Sie auf unserem Blog!
EinreisebestimmungenFür Deutsche, Schweizer und Österreicher ist bei einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Visum notwendig. Für die Einreise nach Peru genügt ein ab Datum der Einreise noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass. Touristenvisa sind gültig für eine Einreise nach Peru während eines Zeitraums von 12 Monaten nach Erteilung und gestatten eine maximale Aufenthaltsdauer von 183 Tagen, die nicht verlängerbar ist. Bei der Einreise wird an der Grenze kostenlos eine
tarjeta de turismo (Touristenkarte) ausgestellt. Die
tarjeta de turismo muss beim Verlassen des Landes zurückgegeben werden. Bei Verlust droht eine Geldstrafe. Da sich die Visa-bestimmungen kurzfristig ändern können, empfehlen wir Ihnen, sich vor Antritt der Reise bei den zuständigen konsularischen Vertretungen nach den aktuellen Bestimmungen zu erkundigen: http://www.botschaft-peru.de/.
Einreise/Hotel-Check-In mit minderjährigen Kindern
Seit 2019 gelten neue Bestimmungen bei Reisen mit minderjährigen Kindern. Bei der Einreise und beim Hotel-Check-In müssen zusätzlich zum Reisepass folgende Dokumente vorgelegt werden:
a) Bei Kindern, die mit einem oder beiden Elternteilen reisen:
Geburtsurkunde (wenn beide Elternnamen genannt werden)
b) Bei Kindern, die mit einem Betreuer reisen:
Dokumentation der rechtlichen oder gerichtlichen Beziehung des Betreuers zum Minderjährigen
Geburtsurkunde (mit Namen von Vater und Mutter).
c) Bei Kindern, die mit einer Begleitperson reisen:
Notariell beglaubigte, schriftliche Vollmacht beider Elternteile
Geburtsurkunde (mit Namen von Vater und Mutter)
Es empfiehlt sich die Mitnahme einer beglaubigten Übersetzung ins Spanische.
Einfuhr-
und AusfuhrbestimmungenCoca, auch Coca-Tee, ist in Peru ein gebräuchliches Nahrungsmittel und wird unter anderem zur Vorbeugung oder Behandlung von Symptomen der Höhenkrankheit benutzt und ist in jedem Supermarkt erhältlich. Der Anbau von Coca und die Verwendung der Blätter sind zwar in Peru, Argentinien und Bolivien legal, die Ausfuhr der Blätter ist jedoch verboten. Die Einfuhr nach Deutschland ist streng verboten, selbst kleine Mengen von losem oder auch abgepacktem Coca-Tee - oder sonstige Produkte, die Anteile an Coca enthalten (z.B. Bonbons) werden vom deutschen Zoll beschlagnahmt und die versuchte Einfuhr von Coca-Tee als Verstoß gegen das deutsche Betäubungsmittelgesetz strafrechtlich verfolgt.
Präkolumbianische Artefakte stehen auf der Verbotsliste, sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausfuhr. Souvenirs, die aus geschützten Tieren oder Pflanzen hergestellt wurden stehen auf der Verbotsliste und dürfen weder ein- noch ausgeführt werden. Nähere Informationen zur Einfuhr finden sich auf der Webseite www.bfn.de oder direkt beim Bundesamt für Naturschutz / Abt. Z 3, Konstantinstr. 110, 53179 Bonn, Tel. 0049-228-84914444, Fax 0049-228-84911039.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf sowie Geschenke können bis zu einem Gegenwert von 300,- US Dollar zollfrei eingeführt werden. Bei der Einreise ist eine entsprechende Zollerklärung zu unterschreiben.
Grundsätzlich wird der Besitz oder Handel von Drogen (Kokain oder andere Drogen) mit hohen Gefängnisstrafen geahndet, dies bedeutet mindestens 2 bis maximal 25 Jahre Haft unter härtesten Bedingungen.
Ein- und Ausfuhr der Landeswährung und von Devisen ist in unbegrenzter Höhe möglich.
Airlines & FlughäfenInternationale Fluglinien, die die Hauptstadt Perus mit den wichtigsten Städten der Welt verbinden: KLM, Saeta, Ecuatoriana, Lufthansa, Lan Chile, Mexicana, Aerolíneas Argentinas, AeroSur, American Airlines, Air Canada, Air France, Air Madrid, Continental Air, Cubana de Aviación, Delta Airlines, Lloyd Aero Boliviano, Copa, Lacsa, Varig, United Airlines, Iberia, Aeroméxico, Alitalia, Aeroflot, Avianca, Servivensa und Tam, Taca Perú. Von Europa aus wird der Flughafen derzeit nur von Amsterdam, Paris und Madrid aus angeflogen. Der Flughafen befindet sich in Callao, ca. 10 km nordwestlich des Stadtzentrums von Lima. Man kann zur Zeit nur per Bus oder Taxi zum Flughafen gelangen.
GepäckbestimmungenFür Informationen zu Freigepäck, Höchstgewicht, Maße etc. informieren Sie sich bitte bei den jeweiligen Fluggesellschaften rechtzeitig vor Abflug. Bitte bedenken Sie, dass scharfe und spitze Gegenstände (z.B. Messer, Schere, Nagelfeile) nicht im Hand-gepäck mitgeführt werden dürfen. Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten wie z.B. Zahncreme dürfen nur bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge). Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wieder-verschließbaren Plastikbeutel transportiert werden. Das Fassungsvermögen darf 1 Liter nicht überschreiten. Der Plastikbeutel muss bei der Sicherheitskontrolle im Flughafen separat vorgezeigt werden.
Reisepässe sowie Wertgegenstände sollten stets im Handgepäck bewahrt werden. Koffer die aufgegeben werden sollten robust und strapazierfähig sein. Ihr Gepäck sollte zudem abschließbar sein. Gegen eventuelle Beschädigungen oder Verluste schützen Sie sich am besten mit einer Reisegepäck-Versicherung. Sofern Beschädigungen am Reisegepäck auftreten, informieren Sie bitte umgehend Ihre Reiseleitung und achten Sie darauf, dass eine offizielle Schadensmeldung bei der befördernden Fluggesellschaft oder dem Transportunternehmen unverzüglich vorgenommen wird.
Flughafengebühren & -
steuernFür Flüge nach/aus Peru fallen keine gesonderten Flughafengebühren an. Diese sind immer in den jeweiligen Flugtickets integriert.