Einreisebeschränkungen durch Corona
Derzeit gibt es durch die Corona-Pandemie erhebliche Einreisebeschränkungen in Chile.
Aktuelle Informationen finden Sie auf unserem Blog!
Einreisebestimmungen Für die Reise nach Chile ist ein noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass erforderlich. Bei der Einreise erhalten Deutsche, Österreicher und Schweizer kostenlos eine Touristenkarte
tarjeta de turismo, die zum Aufenthalt von maximal 90 Tagen berechtigt. Die
tarjeta de turismo muss beim Verlassen des Landes zurückgegeben werden. Bei Verlust oder Diebstahl muss daher vor Ausreise von der "Policía Internacional" in Santiago (Gral. Borgoño 1052, Tel. 02-5657863) bzw. in anderen Regionen von der "Policía de Investigaciones" eine Ersatzkarte ausgestellt werden.
Alle Einreisepapiere und insbesondere der Reisepass sollten auf jeden Fall immer mit sich geführt werden. Es ist ratsam, vor Reisebeginn entsprechende Kopien aller wichtigen Dokumente anzufertigen. Sollten die Papiere verloren gehen, ist es anhand der Kopien wesentlich einfacher, Ersatzpapiere zu erhalten. Bei Verlust des Passes suchen Sie bitte die Botschaft auf, dort wird man Ihnen ein Ersatzdokument ausstellen.
Da sich die Visabestimmungen kurzfristig ändern können, empfehlen wir Ihnen, sich vor Antritt der Reise bei den zuständigen konsularischen Vertretungen nach den aktuellen Bestimmungen zu erkundigen.
Einreise Osterinsel
Am Flughafen in Santiago müssen vor der Reise auf die Osterinsel am Schalter der "PDI" (Ermittlungspolizei) neben dem Reisepass die folgenden Dokumente vorgelegt werden:
- Hin- und Rückfahrtticket zur Osterinsel
- Voucher mit der Hotelreservierung
Zudem ist eine Online-Registrierung unter
https://ingresorapanui.interior.gob.cl/ zwingend erforderlich.
Einfuhr-
und Ausfuhrbestimmungen Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden während des Aufenthaltes bestimmt sind, können bis zu einer Wertgrenze von 500 USD zollfrei eingeführt werden. Bei Einreise muss ein Formular (Spanisch/Englisch) in Form einer eidesstattlichen Erklärung ausgefüllt und unterschrieben werden. Ein Einfuhrverbot besteht für Nahrungsmittel wie Milchprodukte, Obst und Gemüse, Fleisch -und Wurstwaren sowie Pflanzen, Waffen, Drogen und Pornographie.Bei Nichtbeachtung können empfindliche Strafen anfallen.
Lebende Tiere, Tierfelle und Reptilienhäute fallen unter das "Washingtoner Artenschutzabkommen" und ein Mitnehmen verbietet sich von selbst. Nähere Informationen zur Einfuhr finden sich auf der Webseite www.bfn.de oder direkt beim Bundesamt für Naturschutz / Abt. Z 3, Konstantinstr. 110, 53179 Bonn,Tel. 0049-228-84914444, Fax 0049-228-84911039.
Drogenkonsum und -handel werden auch bei kleinen Mengen mit hohen Haftstrafen geahndet. Auch die Mitnahme bzw. Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann daher verhängnisvolle Folgen haben.
Ein-
und Ausfuhr DevisenDevisen dürfen unbegrenzt ein- und ausgeführt werden. Ab 10.000 US-$ muss die Einfuhr jedoch deklariert werden.
Airlines & Flughäfen Neben der LAN - der wohl bekanntesten chilenischen Fluggesellschaft - gibt es noch eine Reihe anderer Gesellschaften, die ihre Dienste national oder international anbieten. Hierzu gehören: Aerocardal, AeroEjecutiva, Aerolínea Principal, die Air Comet Chile sowie die Aerovías DAP und Alpine Air Express Chile, Sky Airline und DAP herlicopteros.
Der bedeutendste internationale Flughafen des Landes befindet sich nahe Santiago; weitere liegen bei Arica, Antofagasta, Puerto Montt und Punta Arenas.
Die meisten Hotels in Santiago liegen mit dem Taxi ca. 20 Minuten vom Flughafen entfernt. Taxis findet man am Flughafen und sind nicht teuer.
Gepäckbestimmungen Bei Flügen beträgt die Freigepäckgrenze in der Economy-Class 20 kg pro Person. Sie können zusätzlich ein Handgepäckstück mit an Bord nehmen. Das Handgepäck darf in Addition von Länge x Höhe x Breite die Ausmaße von max. 115 cm und ein Gewicht von max. 5 kg nicht überschreiten.
Scharfe und spitze Gegenstände (z.B. Messer, Scheren, Nagelfeilen) dürfen nicht im Handgepäck mitgeführt werden. Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten wie z.B. Zahncreme dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge). Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel transportiert werden. Das Fassungsvermögen darf 1 Liter nicht überschreiten. Der Plastikbeutel muss bei der Sicherheitskontrolle im Flughafen separat vorgezeigt werden.
Flughafengebühren Die internationalen und nationalen Flughafen- und Sicherheitsgebühren sind bereits im Flugschein enthalten.