Einreisebeschränkungen durch Corona
Derzeit gibt es durch die Corona-Pandemie erhebliche Einreisebeschränkungen in Brasilien.
Aktuelle Informationen finden Sie auf unserem Blog!
EinreisebestimmungenBürger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz können für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen ohne vorherige Einholung eines Visums einreisen und benötigen lediglich einen noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass. Entschließt man sich während des Brasilienaufenthaltes zu einer Verlängerung, so kann man vor Ablauf der 90-Tage-Frist bei einer Dienststelle der Bundespolizei (Polícia Federal - Departamento da Polícia Marítima, Aérea e de Fronteiras = DPMAF) eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung um höchstens weitere 90 Tage beantragen.
Die erlaubte Gesamtaufenthaltsdauer innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten beträgt maximal 180 Tage. Ein Anspruch auf diese maximale Aufenthaltsdauer besteht jedoch nicht. Es liegt im Ermessen der zuständigen Behörden, die Aufenthaltsdauer auf einen kürzeren Zeitraum zu beschränken.
Da sich die Visabestimmungen kurzfristig ändern können, empfehlen wir Ihnen, sich vor Antritt der Reise bei den zuständigen konsularischen Vertretungen nach den aktuellen Bestimmungen zu erkundigen.
Bei der Einreise nach Brasilien erhalten Sie eine Touristenkarte, die von der Migrationsbehörde abgestempelt wird und bei der Ausreise vorgezeigt werden muss. Bei Überschreitung der Aufenthaltsdauer oder bei Verlust droht eine Geldbuße.
Alle Einreisepapiere und insbesondere der Reisepass sollten auf jeden Fall immer mit sich geführt werden. Es ist ratsam, vor Reisebeginn entsprechende Kopien aller wichtigen Dokumente anzufertigen. Sollten die Papiere verloren gehen, ist es anhand der Kopien wesentlich einfacher, Ersatzpapiere zu erhalten. Bei Verlust des Passes suchen Sie bitte die Botschaft auf, dort wird man Ihnen ein Ersatzdokument ausstellen.
Einfuhr-
und AusfuhrbestimmungenEs besteht ein Einfuhrverbot für Fleisch- und Käseprodukte sowie andere von Tieren stammende Produkte, Obst, Gemüse, Pflanzen und Pflanzenteile, Tierfutter, landwirtschaftliche Produkte (Honig, Wachs, etc.), lebende Insekten und Schnecken, Impfseren, Viren, landwirtschaftliche Vernichtungsmittel etc.
Lebende Tiere, Tierfelle und Reptilienhäute fallen unter das "Washingtoner Artenschutzabkommen" und das Mitnehmen ist verboten. Informationen zur legalen Einfuhr finden sich auf der Webseite www.bfn.de.
Vor jeglichem Drogenkonsum und / oder Drogenhandel wird dringend abgeraten. Drogendelikte werden in Brasilien streng geahndet. Es drohen hohe Haftstrafen, die - oft unter schwer erträglichen Bedingungen - in Brasilien verbüßt werden müssen.
Devisen dürfen unbegrenzt eingeführt werden. Jedoch müssen Beträge, die den Gegenwert von R$ 10.000,00 übersteigen, unabhängig von Währung oder Form (bar, Schecks, … ), bei der Einreise deklariert werden.
Nach den brasilianischen Gesetzen müssen die Reisenden erklären, welche Güter sie einführen möchten. Es ist jedoch nicht nötig, die folgenden Güter zu deklarieren:
Bücher, Broschüren und Zeitschriften
Kleidung, Berufsobjekte und persönliche Artikel der Reisenden
Güter, die man im Ausland gekauft hat bis zu einem Gesamtwert von US $ 500,00 (Reisen mit dem Flugzeug und über das Meer), oder bis $ 300.00 (per Land-, Fluss-, See)
gekaufte Güter in einem Duty-Free-Shop in den zollfreien Mengen
Beschränkungen und Verbote
Drogen
alkoholische Getränke und Tabakwaren bei Minderjährigen
Getränke oder Zigaretten aus brasilianischer Herkunft, die im Ausland erworben wurden
gefälschte Produkte (Piraten)
Produkte tierischen oder pflanzlichen Ursprungs bedürfen einer vorherigen Genehmigung
Airlines & FlughäfenNationale AirlinesABSA
Azul Linhas Aéreas Brasileiras
BRA Transportes Aéreos
Gol Transportes Aéreos
OceanAir
Sindicato Cóndor
TRIP Linhas Aereas
VASP
VARIG (Viação Aérea Rio Grandense)
Webjet Linhas Aéreas
TAM Linhas Aéreas
Die wichtigsten internationalen FlughäfenRio de Janeiro Galeao Antonio Carlos Jobim International Airport
Sao Paulo Aeroporto de Sao Paulo Guarulhos
Salvador Aeroporto Deputado Luis Eduardo Magalhaes
Brasilia Aeroporto Presidente Juscelino Kubitschek
GepäckbestimmungenAuf Flügen, bei denen das sog. „Piece Concept“ gilt, ist die Mitnahme von 2 Gepäckstücken à 32 kg erlaubt. Bei Flügen mit dem sog. „Weight Concept“ liegt die Freigepäckgrenze in der Economy-Class bei 20 kg pro Person. Sie können zusätzlich ein Handgepäckstück mit an Bord nehmen. Das Handgepäck darf in Addition von Länge x Höhe x Breite die Ausmaße von max. 115 cm und ein Gewicht von max. 5 kg nicht überschreiten.
Unsere Flugabteilung wird Sie bei Buchung über die jeweils geltenden Vorschriften informieren!
Scharfe und spitze Gegenstände (B. Messer, Scheren, Nagelfeilen) dürfen nicht im Handgepäck mitgeführt werden. Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten wie z.B. Zahncreme dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge). Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel transportiert werden. Das Fassungsvermögen darf 1 Liter nicht überschreiten. Der Plastikbeutel muss bei der Sicherheitskontrolle im Flughafen separat vorgezeigt werden.
Reisepässe sowie Wertgegenstände sollten stets im Handgepäck bewahrt werden.
Koffer die aufgegeben werden sollten robust und strapazierfähig sein. Ihr Gepäck sollte zudem abschließbar sein. Gegen mögliche Beschädigungen oder Verluste können Sie sich mit einer Reisegepäck-Versicherung schützen. Beschädigungen oder Gepäckverlust sind gleich nach Ankunft der befördernden Fluggesellschaft am „Lost Baggage“ Schalter zu melden.
Flughafengebühren & -
steuernEs können örtliche Steuern erhoben werden. Bei Flügen ins Ausland ist eine Steuer von USD 36,- fällig (vor Ort zu entrichten). Bei Inlandsflügen fallen je nach Flughafen USD 5,- bis 7,- an.